Wohnung mit Blick auf den Pöstlingberg
Miete
Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.
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VKB-Immobilien GmbH
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Objektbeschreibung und Detailinformation
- Objektart
Wohnung
- Ort
Linz
- Objektnummer
5086
Beschreibung
Diese helle und gut geschnittene 31 m² Garçonnière befindet sich im 7. Obergeschoss mit Lift und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung sowie hochwertige Sanierungen.
Der Wohnraum wurde mit einem neuen, modernen Boden ausgestattet und bietet dank der großen Fensterflächen eine freundliche und lichtdurchflutete Atmosphäre. Eine kleine, neue Küche wird noch eingebaut und optimal in den Wohnbereich integriert.
Das Badezimmer wurde im Februar 2024 komplett saniert und präsentiert sich modern und zeitlos mit Dusche, WC und Waschbecken.
Beheizt wird die Wohnung mittels Zentralheizung, was für angenehmen Wohnkomfort sorgt.
Die Kombination aus urbaner Toplage, saniertem Zustand, Lift und traumhaftem Ausblick macht diese Wohnung ideal für Singles, Studierende oder Pendler.
Highlights auf einen Blick:
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31 m² Wohnfläche
- 7. Stock mit Lift
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Blick auf den Pöstlingberg (Nordausrichtung)
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Komplett saniertes Bad (2024)
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Neuer Boden
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Neue kleine Küche wird eingebaut
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Zentralheizung
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Top-Lage nahe Mozartkreuzung
Gerne stehe ich für weitere Informationen oder eine Besichtigung zur Verfügung.
Monatliche Miete:
Grundmiete: € 480,00 inkl. USt.
Betriebskosten: € 71,52 inkl. USt.
Heizkosten: € 37,58 inkl. USt.
Gesamtbetrag: € 589,10 pro Monat zzgl. Strom.
Kaution:
€ 2.300,-
Provisionsfrei für den Mieter
Wir ersuchen Sie die freiwillige Mieterselbstauskunft ordnungsgemäß auszufüllen.
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer+43 664 60 864 294 oder 0732/7637 Durchwahl 1299. Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.
Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der
Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.