Wohnung

Stadtplatz Grieskirchen: Dachgeschoßwohnung zu vermieten!

4710 Grieskirchen, Oberösterreich
44m²

Objekt­beschreibung und Detail­information

Objektart

Wohnung

Ort

Grieskirchen

Objektnummer

5049

Miete

€ 357,00

Umsatzsteuer

€ 44,34

Betriebskosten

€ 95,00

Heizkosten

€ 52,42

monatliche Gesamtbelastung

€ 540,12

Mieterprovision

Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Nutzfläche

44,00m2

Beschreibung

Die gemütliche Dachgeschoßwohnung Top 7 bietet eine Nutzfläche von ca. 44m² m² und befindet sich im 3. Obergeschoss bzw. Dachgeschoss des Hauses. (Lift vorhanden)

AUFTEILUNG:
Großzügiger Vorraum, WC, Badezimmer mit Badewanne, Küche, Wohnzimmer und ein Schlafzimmer.

BEHEIZUNG:
Die Beheizung des Hauses erfolgt mittels einer zentralen Ölheizung und die monatlichen Kosten hierfür betragen ca. € 52,42 inkl. MwSt.

HWB in Arbeit


MIETE:
Die monatliche Miete beträgt ca. 392,70 € inkl. MwSt.

BETRIEBSKOSTEN:
Die Betriebskosten belaufen sich derzeit auf ca. € 95 inkl. MwSt.

EUR 540,12 Gesamtmiete inkl. Betriebs- und Heizkosten.
Die Stromkosten sind mit dem Versorgungsunternehmen direkt zu verrechnen.

KAUTION:
Die Kaution beträgt € 2.200,- und ist in Form eines Sparbuches an den Vermieter zu übergeben.

DETAILUNTERLAGEN:

Provisionsfrei für den Mieter!

Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07242 617 21 Durchwahl 2339 oder 0676 83 667 782.Unverbindliche Unterlage. Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen.

Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der

Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Anfrage

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Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Informationspflichten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz (DSG) unter https://www.vkb-bank.at/datenschutzbestimmungen abrufbar. Mit dem Absenden dieser Anfrage bin ich einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten zur Kontaktaufnahme mit mir gemäß der DSGVO und des DSG verarbeitet werden.

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