Wohnung

2-Zimmer-Wohnung am Perger Hauptplatz

4320 Perg, Oberösterreich
2 Zimmer

Objekt­beschreibung und Detail­information

Objektart

Wohnung

Ort

Perg

Objektnummer

5052

Miete

€ 431,00

Umsatzsteuer

€ 50,55

Betriebskosten

€ 81,97

Heizkosten

€ 77,09

monatliche Gesamtbelastung

€ 633,16

Mieterprovision

Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision.

Zimmer

2

Wohnfläche

51,39m2

Badezimmer

1

WC

1

HWB

74.09

HWB-Klasse

C

Beschreibung

Eine hochwertige Ausstattung mit Parkettböden, Fliesenböden sowie einer Küche bietet die im 2. Obergeschoss liegende ca. 52 m² große, helle Wohnung. 
Das Badezimmer ist sehr geräumig: mit Dusche und Waschmaschinenanschluss.
Vom Wohn- und Essbereich aus erreicht man das Schlafzimmer, welches südlich ausgerichtet ist. 
Zusätzlich gibt es noch ein großes Kellerabteil.

Der Heizwärmebedarf fällt in die Klasse C und beträgt 74,09 kWh/m²a.

Aufteilung:
Vorraum
WC
Bad mit Dusche
Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche - ablösefrei
Schlafzimmer 

Es ist möglich bei der Stadtgemeinde Perg eine Parkkarte zu kaufen.

Gesamtmiete:
EUR 623,53 inkl. MwSt., inkl. Betriebskosten, inkl. Heizkosten (Fernwärme)

Strom zusätzlich nach Verbrauch

Kaution:
EUR 2.500,-

Bruttomonatsmieten:
Provisionsfrei für den Mieter 

Detailunterlagen:
Bei Interesse übermitteln wir Ihnen gerne die Pläne und Detailinformationen der Liegenschaft bzw. laden wir Sie jederzeit gerne zu einer Besichtigung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten beantworten können. Informationsmaterial und Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0732/7637 Durchwahl 1281 oder 1299.
Die angegebenen Informationen sind nach bestem Wissen erstellt, Druck- bzw. Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die uns von Eigentümerseite bzw. Dritten zur Verfügung gestellt wurden, können wir keine Haftung übernehmen. 

Mit der Einführung des sogenannten »Bestellerprinzips« bei der Vermittlung von Mietwohnungen geht der Gesetzgeber ab 01. 07. 2023 davon aus, dass der Immobilienmakler in der Regel nur mit dem Erstauftraggeber eine Provision vereinbaren kann. Wenn der

Immobilienmakler zunächst vom Vermieter oder von einem von diesem dazu Berechtigten beauftragt wird, kann er nur mit diesem eine Provision vereinbaren. Gleichzeitig wird der Makler im Regelfall auf seine Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 MaklerG verzichten, vielmehr ausdrücklich gem. § 17 MaklerG erklären, dass er einseitig nur für den Vermieter tätig wird, nicht für den Mieter.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Anfrage

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Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Informationspflichten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz (DSG) unter https://www.vkb-bank.at/datenschutzbestimmungen abrufbar. Mit dem Absenden dieser Anfrage bin ich einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten zur Kontaktaufnahme mit mir gemäß der DSGVO und des DSG verarbeitet werden.

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